Als ein Resultat des Satzes von CAUCHY kann man jeden Wert , wobei die Funktion in der Umgebung von analytisch sei, durch ein Kurvenintegral ausdrücken. Dazu definiert man einfach als neue Funktion, welche im Punkt nicht analytisch ist, und integriert auf einer den Punkt einschließenden Kurve. Da sich der Integralsatz von CAUCHY nur auf Funktionen anwenden läßt, die im Inneren der Kurve analytisch sind, umgehen wir diese Widrigkeit wie in Abbildung 1 dargestellt. Dabei wird die Kurve zuerst in zwei halbkreisförmige Teilkurven und nach Teilbild 1a zerlegt.
(a) Offene Kurven
(b) Geschlossene Kurven
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Danach werden und entsprechend Abbildung 1b separiert und als Kurven so geschlossen, daß jede für sich analytisch ist. Außerdem sollen sich beide Kurven aus dem originalen Stück des äußeren Halbkreises, bezeichnet mit bzw. sowie dem inneren Halbkreis (inklusive der waagerechten Teilstücke) bzw. zusammensetzen. Dann gilt nach CAUCHY’s Integralsatz 10:
und deshalb
Mit der Substitution
kann man für jeden der Integralausdrücke auf den inneren Kurven
schreiben. Lassen wir jetzt den Radius gegen Null gehen, d. h. betrachten den Wert auf in der Umgebung von :
Da sich die Integrale auf dem analytischen Teil der “glattgezogenen” Kurven wegen der entgegengesetzten Richtung kompensieren, ergibt sich schlußendlich:
Ein ausschließlich rechnerischer Beweis ist folgendermaßen zu erbringen:
Der erste Summand stellt für eine hebbare Singularität dar (vgl. Abschnitt 4), d. h. der Grenzwert
existiert. Damit ist der Integrand eine analytische Funktion für und wegen des Satzes von CAUCHY das Integral
Der zweite Summand ist mit der Substitution 11
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und somit
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Benennt man noch die Variablen um ( und ), dann erhält man die CAUCHY’sche Integralformel [BC03, 47].
Bei der Interpretation fällt sofort die bemerkenswerte Eigenschaft einer analytischen Funktion (innerhalb von ) auf, daß der Funktionswert eindeutig durch die Randwerte auf der Kurve bestimmt ist.