Wesentliche Singularitäten sind solche, die weder hebbar noch ein Pol sind [Nee97, 6-VIII], [FB00, III-4.3]. Der Hauptteil solcher Funktionen hat die Form
d. h. alle Koeffizienten existieren (und zwar unendlich viele). Das Residuum an der Stelle ist für diesen Typ von Funktion üblicherweise mittels Integrationsformel 21 zu bestimmen (wie z. B. für an der Stelle ).
Besitzt eine Funktion keine wesentlichen Singularitäten,28 dann muß das Produkt die Hebbarkeitsbedingung
für irgendeine Zahl erfüllen. Bei hebbaren Singularitäten stellt man fest, daß es sich mit genau um Formel 26 handelt, bei Polen läßt sich diese Bedingung aus Darstellung für entsprechend Gleichung 27 ableiten.