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4.3 Wesentliche Singularitäten

Wesentliche Singularitäten sind solche, die weder hebbar noch ein Pol sind [Nee97, 6-VIII], [FB00, III-4.3]. Der Hauptteil h(z)  solcher Funktionen hat die Form

       ∞
h(z)= ∑  --a−k---,
      k=1(z− z0)k

d. h. alle Koeffizienten a −k  existieren (und zwar unendlich viele). Das Residuum an der Stelle z0  ist für diesen Typ von Funktion üblicherweise mittels Integrationsformel 21 zu bestimmen (wie z. B. für e(1−z)−1   an der Stelle z0 = 1  ).

Besitzt eine Funktion f(z)  keine wesentlichen Singularitäten,28 dann muß das Produkt        n
(z− z0) f(z)  die Hebbarkeitsbedingung

         n
lz→imz0(z− z0)f(z)= 0

für irgendeine Zahl n∈ ℕ  erfüllen. Bei hebbaren Singularitäten stellt man fest, daß es sich mit n = 1  genau um Formel 26 handelt, bei Polen läßt sich diese Bedingung aus Darstellung für f(z)  entsprechend Gleichung 27 ableiten.